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Was Hausbesitzer über das Gebäudeenergiegesetz aktuell wissen müssen, erklärt Stephan Brauer, Geschäftsführer der Stephan Brauer GmbH. „Gerne beraten wir individuell.“
Für Deutschlands Hausbesitzer und Wohnungseigentümer ist es derzeit ein wichtiges Thema: Bald dürfen keine reinen Gas- und Ölheizungen in Neubauten mehr eingebaut werden. Doch was bedeutet das genau und was ist mit den eingebauten Heizungsanlagen? Die Stephan Brauer GmbH erreichen häufig Anfragen, die das neue Gesetz betreffen. Von „betrifft mich das Gesetz“, bis zu, „soll ich mir noch schnell eine Gasheizung einbauen“, reicht das Spektrum. „Im Beitrag erklären wir deshalb das Gebäudeenergiegesetzes“, sagt der Meister für Elektroinstallation, Heizungsbau und Sanitärinstallation Stephan Brauer.
Für Neubauten gilt: Ab 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. „Das bedeutet, reine Gasheizungen oder Ölbrennwertkessel können zu diesem Zeitpunkt nicht mehr eingebaut werden“, berichtet Stephan Brauer. „Stattdessen können Hausbesitzer beispielsweise Heizungen mit Wärmepumpen oder auch Hybridheizungen einbauen.“ Bei Hybridheizungen werde dann hauptsächlich mit der Wärmepumpe geheizt und an besonders kalten Tagen auf einen fossilen Brennstoff zurückgegriffen oder auf Holz bzw. Pellets. „Oft höre ich die Frage, ob es sich lohnt, schnell vor Januar noch eine Gasheizung einzubauen“, sagt Stephan Brauer und warnt vor einem Schnellschuss: „Hierzu ist es wichtig zu wissen, dass der Gaspreis aufgrund der CO2-Steuer ab 2027 weiter schrittweise steigen wird.“
Zukunftsfähig Heizen für Kalkar und Umgebung: Stephan Brauer berät
Für Bestandsbauten gelten andere Regelungen. Hier sieht das GEG künftig vor, dass nach eingehender Endkundenberatung durch einen autorisierten Berater eine Verwendung von fossilen Energieträgern – Öl oder Gas – noch möglich ist. „Wichtig ist zu berücksichtigen, dass diese ab 2024 getauschten Anlagen spätestens ab 2029 auch mit mindestens 15 Prozent regenerativem Energie-Anteil arbeiten müssen. Dieser Anteil steigt in den Folgejahren noch einmal weiter an“, sagt Stephan Brauer. Dies sei solange möglich, bis die Kommunen den Gebäudeeigentümern den kommunalen Wärmeplan als Entscheidungsgrundlage an die Hand geben. Städte über 100.000 Einwohnern seien dazu ab 2026 verpflichtet und darunter ab 2028. „Viele Menschen entscheiden sich jedoch bereits heute für eine Wärmepumpe“, berichtet Stephan Brauer, da diese sehr effizient und umweltschonend sei.
Die meisten Heizungsarten sind nach wie vor erlaubt. Dazu zählen der Anschluss an ein Nahwärmenetz, Wärmepumpe, Biomasseheizung, Stromdirektheizung in gut gedämmten Gebäuden, Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizungen. Erlaubt seien außerdem Öl- oder Gasheizungen, die ab 2029 einen festen Anteil von 15 Prozent regenerativer Energieträger nutzen.
Heizungstausch: Alles aus einer Hand inkl. Fördermittelberatung
Funktionierende Heizungen können weiter betrieben oder repariert werden. „Die Reparatur von Öl- und Gasheizungen bieten wir weiterhin an“, erklärt Stephan Brauer. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist – das gilt bei bei einem Konstant-Temperatur-Kessel –, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen sogar befreit werden.
Wer Fragen zur eigenen Heizung hat, kann sich gerne bei der Stephan Brauer GmbH melden. „Wir beantworten gerne alle Fragen und finden gemeinsam eine geeignete Lösung“, verspricht Stephan Brauer und macht Mut: „In vielen Fällen gibt es für Sanierungen auch Fördermittel. Diese beantragen wir für unsere Kundinnen und Kunden.“
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